Rechtsprechung
BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Zurechenbarkeit des Vertreterverschuldens im Asylverfahren - Beurteilung eines Verschuldens im Sinne von § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in asylrechtlichen Streitigkeiten - ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.01.1979 - 589 XIX 78
- BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
Für die Geltendmachung des Grundrechts auf Asyl gilt insoweit nichts anderes als für die eines anderen Grundrechts (vgl. z.B. BVerwGE 49, 252 [258 f.] zu Art. 4 Abs. 3 GG). - BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78
Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Vertreterverschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 232 Abs. 2 ZPO) gemäß der Verweisung in § 173 VwGO auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten zuzurechnen und daß dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 16.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98]; Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37]). - BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77
Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Vertreterverschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 232 Abs. 2 ZPO) gemäß der Verweisung in § 173 VwGO auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten zuzurechnen und daß dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 16.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98]; Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37]).
- BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72
Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechts Streitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -), denen zufolge es sich bei der Anfertigung von Rechtsmittel Schriften um eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt, die dem Büropersonal, mag dieses auch zuverlässig und gut geschult sein, nicht überlassen werden darf, so daß der Rechtsanwalt eine von seinem Büro vorentworfene Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen muß (BAG, NJW 1973, 1391 f. m.w.N.). - BVerwG, 22.08.1974 - I B 16.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von Asyl für …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Vertreterverschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 232 Abs. 2 ZPO) gemäß der Verweisung in § 173 VwGO auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten zuzurechnen und daß dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 16.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98]; Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37]). - BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechts Streitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -), denen zufolge es sich bei der Anfertigung von Rechtsmittel Schriften um eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt, die dem Büropersonal, mag dieses auch zuverlässig und gut geschult sein, nicht überlassen werden darf, so daß der Rechtsanwalt eine von seinem Büro vorentworfene Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen muß (BAG, NJW 1973, 1391 f. m.w.N.).
- BVerwG, 21.05.1980 - 9 CB 10.80
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassung der Revision in einem …
Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechtsstreitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 1 B 471.79 - mit weiteren Nachweisen).