Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2929
BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79 (https://dejure.org/1979,2929)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1979 - 1 B 471.79 (https://dejure.org/1979,2929)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1979 - 1 B 471.79 (https://dejure.org/1979,2929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Zurechenbarkeit des Vertreterverschuldens im Asylverfahren - Beurteilung eines Verschuldens im Sinne von § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in asylrechtlichen Streitigkeiten - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
    Für die Geltendmachung des Grundrechts auf Asyl gilt insoweit nichts anderes als für die eines anderen Grundrechts (vgl. z.B. BVerwGE 49, 252 [258 f.] zu Art. 4 Abs. 3 GG).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Vertreterverschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 232 Abs. 2 ZPO) gemäß der Verweisung in § 173 VwGO auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten zuzurechnen und daß dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 16.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98]; Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77

    Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Vertreterverschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 232 Abs. 2 ZPO) gemäß der Verweisung in § 173 VwGO auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten zuzurechnen und daß dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 16.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98]; Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37]).
  • BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72

    Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
    Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechts Streitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -), denen zufolge es sich bei der Anfertigung von Rechtsmittel Schriften um eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt, die dem Büropersonal, mag dieses auch zuverlässig und gut geschult sein, nicht überlassen werden darf, so daß der Rechtsanwalt eine von seinem Büro vorentworfene Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen muß (BAG, NJW 1973, 1391 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.08.1974 - I B 16.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von Asyl für

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß das Vertreterverschulden nach § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 232 Abs. 2 ZPO) gemäß der Verweisung in § 173 VwGO auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten zuzurechnen und daß dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 22. August 1974 - BVerwG 1 B 16.74 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 78]; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98]; Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 471.79
    Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechts Streitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 -), denen zufolge es sich bei der Anfertigung von Rechtsmittel Schriften um eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt, die dem Büropersonal, mag dieses auch zuverlässig und gut geschult sein, nicht überlassen werden darf, so daß der Rechtsanwalt eine von seinem Büro vorentworfene Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen muß (BAG, NJW 1973, 1391 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 9 CB 10.80

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassung der Revision in einem

    Ferner ist geklärt, daß die Frage, ob ein Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt, sich auch in Asylrechtsstreitigkeiten nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 1 B 471.79 - mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht